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Stationär

stationärer Aufenthalt- Hin und Rückfahrten werden von der Krankenkasse bezahlt, hierfür einen Fahrschein oder eine Genehmigung bei der Krankenkasse oder beim Arzt beantragen.

Ambulant

müssen von der Krankenkasse genehmigt werden, eine Verordnung vom Arzt reicht nicht aus!
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und beantragen Sie eine Genehmigung für die Übernahme der Transportkosten.

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